menu
Veröffentlicht am 6.03.23 10:25
Unser Feedback zu Ihren Ideen zu "Sauberkeit und Sicherheit" in den Regionalzügen in Sachsen-Anhalt
Beschreibung

Im November haben wir Sie gefragt: Worauf sollten wir künftig achten, wenn es um die Sicherheit und Sauberkeit in den Nahverkehrszügen in Sachsen-Anhalt geht? Jetzt haben wir alle Ideen und Kommentare dazu ausgewertet und möchten kurz auf die wichtigsten Themen eingehen.

Bitte haben Sie auch diesmal Verständnis dafür, dass wir nicht auf alle Inhalte einzeln eingehen. Wir beschränken uns in unserer Auswertung auf die Themen, die am häufigsten besprochen und in der Relevanz am höchsten bewertet wurden.

 

 

Alkoholverbot in den Zügen

Unter einem Alkoholverbot ist das Verbot des Konsums alkoholischer Getränke im Zug zu verstehen. Betrunkene Personen würden nicht von der Beförderung ausgeschlossen. Auch könnten alkoholische Getränke weiter mitgeführt werden, solange sie nicht konsumiert werden. 

Die Meinungen über ein mögliches Alkoholverbot in den Nahverkehrszügen in Sachsen-Anhalt gingen auseinander. Insgesamt gab es mehr Gegner als Befürworter eines solchen Verbots. Dennoch wünschte sich ein Nutzer sogar ein Verbot von alkoholischen Getränken auf Bahnsteigen. Als Grund gegen ein solches Verbot wurde u. a. angeführt, dass alkoholisierte Personen nach Partys lieber den ÖPNV nutzen sollen als das Auto. Ein Alkoholverbot würde dem entgegenwirken. Zum anderen wurde angemerkt, dass sich bereits während der Pandemie gezeigt habe, wie aggressiv einige Fahrgäste reagierten, wenn Kundenbetreuer auf die Maskenpflicht hingewiesen haben. Damit sei auch zu rechnen, wenn das Personal ein Alkoholverbot durchsetzen müsste.

 

NASA: Ein Alkoholverbot in Nahverkehrszügen ist in Sachsen-Anhalt aktuell nicht vorgesehen. 

Das Thema wurde in den letzten Jahren auch bundesweit immer wieder diskutiert. In einigen Bundesländern gibt es entsprechende Regelungen. Ziel eines solchen Verbotes ist die Beseitigung bzw. Minimierung von Belästigungen und Verunreinigungen, verursacht von einer Minderheit stark alkoholisierter Personen. Die mit einem solchen Verbot verbundenen Einschränkungen für eine Vielzahl von Fahrgästen sind unserer Meinung nach jedoch unverhältnismäßig. Schließlich nutzen viele Menschen den ÖPNV anstelle des Autos für die sichere An- oder Heimreise vor und nach Veranstaltungen und konsumieren beispielsweise einen Sekt zum Anstoßen oder ein Abschiedsgetränk auf der Rückfahrt. 

Darüber hinaus wäre die Kontrolle und Durchsetzung des Alkoholverbots mit einem zusätzlichem Personalaufwand verbunden, der derzeit kaum zu leisten ist. Allein durch ein Alkoholverbot in den Zügen und auf den Bahnsteigen kann das Problem der Belästigung von Fahrgästen durch alkoholisierte Mitreisende nicht gänzlich gelöst werden. Dies wäre nur durch einen generellen Ausschluss dieser Personen von der Beförderung möglich, der wiederum schwer vermittelbar und auch kaum durchsetzbar wäre. Es handelt sich um ein gesellschaftliches Problem, dem sich der ÖPNV kaum entziehen kann.

 

 

Sonderzüge bei Fußballspielen

Grundsätzlich stehen die Nutzer des Fahrgastforums Zugfahrten an Fußball-Spieltagen skeptisch gegenüber. Oft sei seien mitreisende Fußballfans alkoholisiert. Die übrigen Fahrgäste fühlen sich weniger sicher, so der Tenor. Es wurde unter anderem angeregt, an Spieltagen mehr Sonderzüge einzusetzen, damit die übrigen Fahrgäste und Anhänger von Fußballclubs im regulären Zugverkehr nicht zwangsläufig aufeinandertreffen. Eine Idee lautete, Warnhinweise in den meist genutzten ÖPNV-Apps zu veröffentlichen, wenn eine hohe Anzahl Fußballfans in den Zügen zu erwarten ist. Ebenfalls wurde darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Sonderzüge möglichst von den Vereinen und nicht von den Verkehrsunternehmen übernommen werden sollten. 

 

NASA: Die Beförderung von Fußballfans ist seit vielen Jahren ein stark diskutiertes Thema, welches sich durch den Einzug einiger Vereine in die oberen Ligen weiter verstärkt hat. In der Vergangenheit wurden bereits mehrfach Sonderzüge zu Fußballspielen bereitgestellt. Das setzt jedoch die Verfügbarkeit entsprechender Zugkapazitäten voraus, da viele Spiele zeitgleich stattfinden. 

Oft müssen Züge nach einem entsprechenden Einsatz aufgrund von Vandalismusschäden aufwändig repariert werden, wofür die Vereine in der Regel nicht aufkommen wollen. So bleiben die Verkehrsunternehmen auf den Kosten sitzen und sind ihrerseits immer weniger bereit, diese zu übernehmen. Auch einzelne Mitfinanzierungen der beteiligten Länder konnten das Finanzierungsproblem nicht lösen. Eine zufriedenstellende Lösung wird es aufgrund der öffentlichen Zugänglichkeit der Züge nie in Gänze geben. Entsprechende Maßnahmen wie Hinweise bei erwartetem erhöhten Fanaufkommen werden teilweise bereits in den Auskunftsmedien gegeben, können aber noch verbessert werden. 

Das Thema wird von der NASA in Zusammenarbeit mit Verkehrsunternehmen und Fußballvereinen weiter verfolgt.

 

 

Sauberkeit in Zügen

Während ein Nutzer die Sauberkeit in den Zügen als „grundsätzlich in Ordnung“ bezeichnet hat, gab es unter anderem Beschwerden über die Sauberkeit der Toiletten, insbesondere im RE20 und RE30. Dort sei das Umfeld der Waschbecken oft unzureichend gereinigt, die Wände beschmiert und Hygieneartikel fehlten. Zwei Nutzer schlugen vor, Antihaftfolien mit Motiven für die Innenwände der Toiletten anzubringen, um diese vor Schmierereien zu schützen und insgesamt einen sauberen Eindruck zu vermitteln. Weiter wurden schlecht gereinigte Tische, vor allem Klapptische, genannt. Auch die Müllbehälter in den Zügen seien nachmittags oft zu voll. Fast alle Nutzer, die sich zu diesem Thema äußerten, kritisierten auch die Sauberkeit an den Bahnhöfen.

 

NASA: Um die Sauberkeit in den Zügen zu gewährleisten, enthalten die Verkehrsverträgen vielfältige Vorgaben zum Reinigungszustand und zu den Reinigungsintervallen. Die Verantwortung liegt bei den Verkehrsunternehmen. Bei Abweichungen von den Qualitätsvorgaben erhalten die Verkehrsunternehmen definierte Abzüge von der Vergütung. Die Qualität der Leistungserbringung, einschließlich der Sauberkeit, wird regelmäßig dokumentiert und finanziell bewertet. Hinsichtlich der Sauberkeit kann die Dokumentation nur stichprobenartig überprüft werden. Insofern können die geschilderten Qualitätsdefizite nur anhand konkreter Angaben geprüft und bewertet werden. Hier bittet die NASA um entsprechende Hinweise mit Angabe von Datum, Uhrzeit und betroffenem Bereich im Zug (ggf. auch Fotos). 

Bei den angesprochenen Linien RE20 und RE30 handelt es sich um Linien mit langen Laufwegen und starker Nachfrage. Möglicherweise ist es hier erforderlich, die Reinigungshäufigkeit auf Basis der konkreten Angaben zu prüfen. 

Punktuell erfolgt auch in den Bahnhöfen eine Wendereinigung – in der Regel in den Nachmittagsstunden.

Die Sauberkeit der Stationen ist Aufgabe des Infrastrukturbetreibers, der DB Station &Service AG. Bei kleineren Stationen ist je nach Stationskategorie in der Regel eine wöchentliche Reinigung vorgesehen. Leider sind auch die Stationen stark von Vandalismus betroffen. Dies ist auch ein gesellschaftliches Problem.

 

 

Mehr Präsenz der Kundenbetreuer

Für ein besseres Sicherheitsgefühl wünscht sich die Mehrheit der Nutzer eine stärkere Präsenz von Kundenbetreuern und Sicherheitspersonal in den Zügen und an den Bahnstationen. Mehrfach wurde erwähnt, dass Kundenbetreuer und Sicherheitspersonal insbesondere in Zügen mit Fußballfans weniger präsent seien und sich „verkrümelten“, wie es ein Nutzer formulierte. Dadurch verringere sich das Sicherheitsgefühl. Durch eine bessere Sichtbarkeit des Service- und Sicherheitspersonals könnten Straftaten nicht nur in Zügen mit Fußballfans, sondern generell verhindert werden, so ein weiterer Kommentar. Die Überwachung der Zuginnenräume durch Videokameras wurde überwiegend abgelehnt. Stattdessen solle mehr Sicherheits- und Servicepersonal in den Nahverkehrszügen eingesetzt werden. Ein Nutzer schlug außerdem vor, freundlich formulierte/gestaltete Piktogramme in den Zügen anzubringen, die darauf hinweisen, wie sich Fahrgäste im Zug verhalten sollten. Auf diese Weise könnten unangemessene Verhaltensweisen eingedämmt werden.

 

NASA: Im Land Sachsen-Anhalt sind planmäßig (bis auf sehr wenige Ausnahmen) alle Züge mit einem Kundenbetreuer besetzt. Aufgabe der Kundenbetreuer ist nicht nur die Fahrausweiskontrolle, sondern auch die Präsenz als Servicepersonal für Fragen und andere Anliegen. Auch im Falle von Belästigungen, Vandalismus oder Tätlichkeiten sind Kundenbetreuer erster Ansprechpartner für die Fahrgäste, um weitere Maßnahmen einzuleiten und ggf. die Bundespolizei hinzuzuziehen. Aus Sicht der NASA GmbH werden diese Anforderungen weitgehend gut erfüllt. Wie überall auf dem Arbeitsmarkt kämpfen jedoch auch die Verkehrsunternehmen mit Personalengpässen, so dass gerade in den letzten Monaten eine Reihe von Zügen nicht mit den vereinbarten Kundenbetreuern besetzt werden konnten. Neben den Kundenbetreuern sind auf einzelnen Zügen zusätzliche Sicherheits- und Prüfpersonale im Einsatz. Die Besetzung in Sachsen-Anhalt ist im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich und sehr sicherheitsbewusst gewählt. Eine weitere Aufstockung des Personals ist sowohl aus finanzieller als auch aus personeller Sicht aktuell nicht vorgesehen.

Auf die angesprochene Problematik im Zusammenhang mit der Sicherheit bei der Beförderung von Fußballfans ist bereits eingegangen worden.

Fast alle Nahverkehrszüge in Sachsen-Anhalt sind mit Videokameras ausgerüstet. Diese Ausstattung wird von der NASA GmbH vor allem auch zur Prävention von Straftaten als wichtig erachtet. Sie dient aber auch der Verfolgung von Straftaten in den Zügen. Die NASA GmbH wird an der entsprechenden Ausstattung festhalten. Die Aufzeichnungen der Videokameras werden in der Regel spätestens nach Ablauf von 72 Stunden gelöscht. Sie dürfen nur anlassbezogen von hierfür berechtigten Personen eingesehen und zur Strafverfolgung verwendet werden.

 

Diese Filter- & Sucheinstellungen speichern:

Gespeicherte Suchen erscheinen in der Filter-Leiste unter: Such-Favoriten

Name Ihrer Suche: